News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Unfallverhütung | zurück | |||
Thema | nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung | 55 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 535592 | |||
Datum | 14.01.2009 23:34 MSG-Nr: [ 535592 ] | 12224 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Siever Wer ist dann sozusagen verantwortlich für den Unfall ?? Die Feuerwehr oder der Träger der Wehr ? Ersteinmal der FA. Wenn es dunkel ist, dann muß er etwas höhere Sorgfalt bei seinem Handeln walten lassen. Das dunkel ist dürfte ihm ja auch zumeist auffallen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|
0.939