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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung Feuerwehrgesetz Ba-Wü - Abzocke? | 21 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 535708 | ||
Datum | 15.01.2009 11:42 MSG-Nr: [ 535708 ] | 4619 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, ein ganz zentraler Unterschied ist zum Beispiel: Alt: von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen entstanden ist Neu: der Einsatz durch Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge verursacht wurde Plötzlich ist jeder Kraftfahrzeughalter, der einen Einsatz verursacht, kostenersatzpflichtig. Und zwar sowohl bei Menschenrettung als auch bei Brandeinsätzen, was bisher kostenfrei war. Thomas | ||||
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