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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung Feuerwehrgesetz Ba-Wü - Abzocke? | 21 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 535725 | ||
Datum | 15.01.2009 12:22 MSG-Nr: [ 535725 ] | 4532 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Weiss Das würde ja heissen, dass man den Einsatz bei PKW-Brand durch techn. Defekt Die wird in Zukunft auch kostenpflichtig sein. Wurde hier auch schon diskutiert - finde aber den Thread nicht mehr. Was ist daran auch schlimm? Bei Maltesers schreibt dein OV auch eine Rechnung. Einzig zu beachten ist, die Form der Rechnungsstellung. Das man der Witwe, deren Mann und deren Kinder man aus dem Auto bergen musste nicht nur ein Standardschreiben schickt sollte klar sein. Aber man kann ihr ja erklären, dass sie dieses Schreiben einfach ihrer Versicherung weiterreichen soll. In meinem ehem. Heimatort (den du ja kennst) wäre das mit Sicherheit auch ein Job für den Amtsboten das Schreiben persönlich zu überbringen. Wie das in Städten wie Schwäbisch Gmünd gehandhabt wird weiß ich nicht, aber ein pietätvolles Anschreiben wird da sicher auch drin sein... Gruß, Markus Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | ||||
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