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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaPrüfung elektrischer Betriebsmittel von ortsveränderlichen Anlagen5 Beiträge
AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen535765
Datum15.01.2009 14:05      MSG-Nr: [ 535765 ]3364 x gelesen

Hallo Andre,

laut der BGAV 3 müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Fällen (erste Inbetriebnahme o. nach Inst arbeiten) bzw. nach vorgegebenen zeitlichen Abständen geprüft werden.
Bei der so genannten "wiederkehrenden Prüfung" ist die VDE 0105 zu beachten,
diese Norm gilt nicht ausdrücklich für E-Anlagen in Fahrzeugen.


ABER es ist zu empfehlen, dass in diesen Anlagen die VDE 0105 entsprechend den jeweiligen Anforderungen angewendet wird!


Ich äußere hier meine eigene Meinung und nicht die Meinung der FF Reppenstedt

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