Geschrieben von Dennis Edner Möglicherweise irgendwie über Abschreibung und das dann vom damaligen Beschaffungswert oder aktuellen Widerbeschaffungswert abziehen? Müsste man nur wissen welche Nutzdauer man annimmt, gesetzlich ist die für Fahrzeuge ja 6 Jahre, aber real bei Feuerwehrfahrzeugen deutlich höher, dann kommt noch der Unterschied BF/FF dazu.
Ich hab heute nochmal ein wenig rumtelefoniert aber irgendwie scheint keiner ein klare Antwort zu wissen. Wundert mich eigentlich, da doch jedes Jahr bundesweit eine Reihe von Fahrzeugen aus verschiedenen Gründen vorzeitig ausscheidet.
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
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