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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung Feuerwehrgesetz Ba-Wü - Abzocke? | 21 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 535774 | ||
Datum | 15.01.2009 14:28 MSG-Nr: [ 535774 ] | 4327 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Markus Weber Einzig zu beachten ist, die Form der Rechnungsstellung. Das man der Witwe, deren Mann und deren Kinder man aus dem Auto bergen musste nicht nur ein Standardschreiben schickt sollte klar sein. Aber man kann ihr ja erklären, dass sie dieses Schreiben einfach ihrer Versicherung weiterreichen soll. oder einfach nach der Versicherung fragen und direkt mit dieser abrechnen. So macht es der RD i.d.R. auch (ausgenommen Privatpatienten). MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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