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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Prüfung elektrischer Betriebsmittel von ortsveränderlichen Anlagen | 5 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 535778 | ||
Datum | 15.01.2009 14:36 MSG-Nr: [ 535778 ] | 3385 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Daniel Wünsch aut der BGAV 3 müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Fällen (erste Inbetriebnahme o. nach Inst arbeiten) bzw. nach vorgegebenen zeitlichen Abständen geprüft werden. Die BGV A3 kennt erstmal nur Betriebsmittel und Anlagen als ein Zusammenschluss von Betriebsmitteln. Ob auf Fahrzeug oder nicht ist ihr egal, §5 hätte gerne, das Betriebsmittel geprüft werden. Ob die VDE 0105-100 Fahrzeuge als nicht direkt gemeinten Anwendungsbereich auflistet ist dabei egal, bestenfalls hat man dann "nur" keine Durchführungsvorgabe für Fahrzeuge und muss sich selbst Gedanken machen, was da an einzelnen Prüfschritten sinnvoll ist, um der BGV A3 zu genügen. Daneben empfiehlt die VDE 0105 ja selbst schon die Anwendung auch auf den als nicht unmittelbarer Geltungsbereich genannten Gebieten. Ferner gibt es die VDE 0100-717 - Elektrische Anlagen auf Fahrzeugen oder in transportablen Baueinheiten (= Container, AB usw.), die sich zwar nicht mit der Prüfung befasst aber insgesamt doch 230/400V-Systeme auf Fahrzeugen den ortsfesten elektrischen Anlagen gleichsetzt. Geschrieben von Daniel Wünsch Laut der BGAV 3 [...] nach vorgegebenen zeitlichen Abständen geprüft werden. Wer gibt die vor? Die dort genannten Zeitabstände waren eigentlich immer schon nur als Empfehlung gedacht, die in der Verantwortung des Prüfers bzw, der zuständigen Fachkraft variiert werden können. Gut, hat sich mit der BetSichV nun eh erledigt... Gruß, Thorben | ||||
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