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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen | 47 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 535838 | ||
Datum | 15.01.2009 17:53 MSG-Nr: [ 535838 ] | 11299 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Wäre mir ein bißchen viel Risiko, falls das Rauspauken durch den Anwalt mit einem Versuch sich auf § 34 StGB zu berufen nicht klappt nur weil man sich selbst zu wichtig genommen hat und meint, die Feuerwehr käme nicht ohne einen aus. ich denke der eigentliche Knackpunkt der ganzen Sache ist die "angemessene Wartezeit". Die dürfte je nach offensichtlich verursachtem Schaden und gemeldetem Einsatzgrund nach meinem laienhaften juristischen Verständnis recht gering sein. Geschrieben von Katja Midunsky Daher: Mit dem Privat-Pkw auf dem Weg zu Wache anhalten und Polizei benachrichtigen. Alles andere ist nur eine Frage der mildernden Umstände. Nichts machen und einfach weiter fahren ist in der Tat regelmäßig eine schlechte Idee. Wie schätzt du das Verfahren ein: Anhalten Gucken "Entschuldigung! Tut mir leid. Ich ruf die Polizei an, die kommen hier her. ich bin auf dem Weg zu wichtigem Einsatz. ich selbst komme zurück sobald es geht!" Der Pol sofort (mittels Handy, ggf. Funk) mitteilen: "Da und da ist was ganz dummes passiert. $Eigenes Kennzeichen, $Fremdes Kennzeichen. Ich fahre weiter zu wichtigem Einsatz von $Einheit und melde mich sobald es irendwie geht" Manuel | ||||
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