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Thema | Eisrettung | 37 Beiträge |
Autor | Lore8nz 8W., Hamburg / Hamburg | 535843 |
Datum | 15.01.2009 18:15 MSG-Nr: [ 535843 ] | 10186 x gelesen |
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Persönliche Schutzausrüstung
1. Welch unschön eingesetzte Ironie.
Wie Wasserwacht und DLRG Helme in ihren UVV eingebracht haben kann ich nicht sagen.
Natürlich kann man auch das Argument bringen, dass man von der UVV abweichen darf, da Menschenleben in Gefahr.
Gehört der Helm zur PSA ? - Ich dachte und denke ja !
Ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich persönlich das Risiko nicht eingehen würde. Wenn du das nicht tun möchtest, lass es. Für mich stellt der Helm keine große Arbeitsbehinderung dar.
2. Das "könnte", war deutlichst markiert. Mir ist durchaus bewusst wie ungewöhnlich der Fall sein mag.
Du vergleichst in deinem Post dann, das Tragen eines Helmes mit der Alarmierung eines Gefahrgutzuges.
Sicherlich kein gelungener Vergleich.
3. Die Besondere Gefährdung wird hier mit Hilfe der Absturzsicherung vorgebeugt. Den Sinn eines Hakengurtes / Feuerwehrsicherheitsgurtes bei der Eisrettung kann ich nicht nachvollziehen.
Grüße
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