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Thema | Eisrettung | 37 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 535860 |
Datum | 15.01.2009 18:56 MSG-Nr: [ 535860 ] | 10253 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Persönliche Schutzausrüstung
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Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Lorenz WarnkeNatürlich kann man auch das Argument bringen, dass man von der UVV abweichen darf, da Menschenleben in Gefahr.
So pauschal ist der Satz falsch. Den findest du nicht in der UVV Feuerwehren. Es ist immer sinnvoll, solche Werke zunächst mal zu lesen, bevor man sie als Argument nutzt.
Gehört der Helm zur PSA ? - Ich dachte und denke ja !
Noch mal: PSA dient zum Schutz vor Gefährdungen, die ich nicht durch vorrangige Maßnahmen entschärfen kann. Wenn ich keine Gefährdung bzw. ein erträgliches Risiko habe, brauche ich keine PSA. Keine UVV der Welt fordert PSA ohne dass eine ensprechende Gefährdung vorliegt.
Das "könnte", war deutlichst markiert. Mir ist durchaus bewusst wie ungewöhnlich der Fall sein mag.
Du vergleichst in deinem Post dann, das Tragen eines Helmes mit der Alarmierung eines Gefahrgutzuges.
Sicherlich kein gelungener Vergleich.
In Bezug auf die Wahrscheinlichkeiten des Eintretens dieser Möglichkeiten sicherlich nicht unpassend.
Ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich persönlich das Risiko nicht eingehen würde. Wenn du das nicht tun möchtest, lass es. Für mich stellt der Helm keine große Arbeitsbehinderung dar.
Das ist deine persönliche Entscheidung. Von dieser möchte ich dich gar nicht abbringen. Dies allerdings mit UVV, PSA und ähnlichen Dingen zu begründen ist allerdings sehr fragwürdig...
MkG Sascha
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