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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen | 47 Beiträge | ||
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 535865 | ||
Datum | 15.01.2009 19:06 MSG-Nr: [ 535865 ] | 11188 x gelesen | ||
Geschrieben von Maik Zeugner 1. Wer garantiert mir, dass alle alarmierten Kräfte auch in der Lage sind zum Eisatzort zu fahren bzw. auch bis zum Einsatzort durchkommen. Geschrieben von Maik Zeugner Bei vielen Einsätzen kommt es auf jeden Mann an. Die Aufgaben eines fehlenden Feuerwehrmanns in welcher Funktion auch immer sind manchmal schwer auf andere umzulagern und eine Nachalarmierung kostet wie gesagt wertvolle Zeit. Also nach Führerscheinverlust durch Unfallflucht fehlt dir der Unfallverursacher nicht nur bei dem Einsatz, bei dem er den Unfall hatte, sondern auch bei den darauf folgenden auf Grund des Verlustes seiner Fahrerlaubnis. Wenn er ein Klasse 2 Fahrer ist, um so ärgerlicher. Noch ein Grund mehr, zu warten, damit man wenigstens beim nächsten Einsatz dabei ist. Grüße Jens | ||||
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