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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen | 47 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 535921 | ||
Datum | 15.01.2009 22:18 MSG-Nr: [ 535921 ] | 11173 x gelesen | ||
Geschrieben von Maik Zeugner Es ist aber natürlich auch ein Unterschied ob ein Truppmann oder ein Truppführer/Gruppenführer fehlt, muss man in dem Zusammenhang natürlich auch dazu sagen. Selbsz ein TrFü oder ein GrFü ist für mich ersetzbare "Massenware". Selbst ich als stellv. Kommandant und Verbandsführer bin diesbezüglich ersetzbar. dann übernimmt eben ein anderer. Ich würde wirklich nur Sonderpersonal wie Fachberater o.ä. die ziemlich "einmalig" sind für so wichtig erwachten, daß sie auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus entsprechend einstufen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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