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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung Feuerwehrgesetz Ba-Wü - Abzocke? | 21 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 535965 | ||
Datum | 16.01.2009 08:31 MSG-Nr: [ 535965 ] | 4300 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Bräuner Mit der Änderung kann jetzt Kostenersatz verlangt werden. Ob den der Fahrzeughalter zahlt oder ob dessen Versicherung einspringt ist unwichtig. Relevant ist nur, dass jetzt jemand den angefallenen Aufwand bezahlt, was bisher nicht der Fall war. Ich bin schon auf die erste Klage gespannt, weil eine FF meint, für einen PKW-Brand die "Feuerwehr-Sternfahrt" abrechnen zukönnen. Gruß Jörg PS. Damit seit net ihr gemeint. Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | ||||
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