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Berufsfeuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUnfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen47 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg536093
Datum16.01.2009 16:04      MSG-Nr: [ 536093 ]11178 x gelesen

Geschrieben von Manuel SchmidtGerade das kann ich persönlich so pauschal für Alarmfahrten mit Einsatzfahrzeugen nicht gut heißen.
Ich erinnere mich da an einen Verkehrsunfall eines NEF auf Alarmfahrt zu "Bewußtlose Person" bei dem es zu zwei kaputten Außenspiegeln kam...


Hallo,

also ich kann da nur den Rat geben sich an die Empfehlungen von Katja zu halten, denn bei uns machen die Juristen die gleichen Vorgaben.

Um bei Deinem Beispiel NEF zu bleiben, bei uns ist die Verfahrensweise klar und zweifelsfrei angeordnet.

Bagatellunfall (z.B. Spiegel, kleine Beule) ohne geringsten Personenschaden:

- Sofort anhalten.
- ILS informieren, die sofort den Lagedienstführer und die Polizei verständigt.
- Daten vom Unfallgegner kurz aufnehmen, fragen ob er sich verletzt fühlt.
- Rückmeldung über Ausmaß des Unfalls an die ILS.
- Die ILS entscheidet, gegebenfalls nach Rücksprache mit der Polizei, ob die Alarmfahrt fortgesetzt wird.

Unfall mit größerem Sachschaden oder verletzten Personen:

- Sofort anhalten.
- ILS informieren.
- ....... absichern ..... Maßnahmen je nach Lage, usw. ...
- Keine Weiterfahrt! Eine (eventuelle spätere) Weiterfahrt nur nach Absprache mit der Polizei und unserem Direktionsdienst!

Auch aus eigener Erfahrung kann ich diese Vorgehensweise empfehlen. In den letzten 30 Jahren war ich bei allen Gerichtsverhandlungen die RD-Fahrzeuge der BF betroffen haben anwesend. Hier habe ich festgestellt, dass die persönliche Ansicht und Tageslaune des Richters von größter Bedeutung ist und wer auf die eigene Wichtigkeit oder die Unersetzbarkeit der Feuerwehr setzt schnell ungläubig staunen wird.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info



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