Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Verbotene Stiefel | 53 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 536173 |
Datum | 16.01.2009 21:01 MSG-Nr: [ 536173 ] | 13330 x gelesen |
Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
hallo,
Geschrieben von Thomas WelschUnser Kommandant hat dort angerufen und die meinete nur Sie hat das Zertifikat aus Lyon und das ist rechskräftig und wir können die Stiefel ruhig anziehen.
hab grad noch was zum Thema "Zertifikat aus Lyon" im Beschluss des VG Aachens gefunden:
Die von der Antragstellerin anschließend mit der Zertifizierung und Qualitätssicherung beauftragte Stelle CTC Lyon stellte zwar in der Folgezeit ein Zertifikat für die von der Antragstellerin produzierten Feuerwehrstiefel aus, stellte aber im Rahmen der sich anschließenden Qualitätssicherungsprüfung fest, dass die bei zwei Werksbesuchen genommenen Proben nicht konform mit dem Baumuster waren. Nach der Zertifizierung im Sommer 2007 seien beim ersten Besuch im Rahmen der Qualitätssicherung am 20. September 2007 zahlreiche Normabweichungen festgestellt worden. Trotz Anforderung von Korrekturen und einer Besprechung in Lyon hätten bei einem zweiten Besuch am 21. Februar 2008 zahlreiche Mängel fortbestanden. Bemängelt wurde im Rahmen der Qualitätssicherung eine fehlende Rutschhemmung, eine nicht ausreichende Trennkraft der Sohle, die Durchtrittsicherheit sowie ein mangelhaftes Brennverhalten von Reissverschluss und Schnürsenkeln. Mit Schreiben vom 28. Mai 2008 teilte die CTC Lyon dem Antragsgegner mit, das von ihr ausgestellte Zertifikat werde suspendiert, wenn die Abweichungen nicht bis zum 15. Juli 2008 beseitigt seien. Quelle: Beschluss des VG Aachen vom 20.11.08
Zum Verständnis:
Antragstellerin: Stiefelhersteller
Antragsgegnerin: Bezirksregierung
MkG Jürgen Mayer
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