Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Verbotene Stiefel | 53 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 536187 |
Datum | 16.01.2009 22:01 MSG-Nr: [ 536187 ] | 13150 x gelesen |
Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
1) Anwalt einschalten, da das Ganze eine systematische Sache ist und der Hersteller offensichtlich im großen Stil bewußt gehandelt hat.
2) Zusehen, dass die Klage möglichst schnell verhandelt wird (wo ist Gerichtsstand?)
3) Darauf achten lassen via Anwalt, das der Titel sofort vollstreckbar ist
4) unmittelbar danach Gerichtsvollzieher vorbeischicken
5) Damit rechnen, dass der Gerichtsvollzieher umsonst hingeht, weil zu diesem Zeitpunkt nichts mehr da sein kann, was noch gepfändet werden kann.
6) ..und in Zukunft mal von der "Geiz ist geil Mentalität" Abstand nehmen. Wenn ihr euch überlegt, was die Stiefel gekostet haben und was eine Stunde in der Industrie kostet, dann hätte Euch klar sein müssen, dass da kein hochwertiges Produkt zu diesem Preis herstellbar ist. (Auch nicht wenn in Dritte Welt Ländern arme Arbeitsklaven die Billigstiefel zusammenschustren)
Einfach mal darüber nachdenken, wieviele pot. Kläger ihr Geld zurück haben wollen. Wenn jeder vor Gericht zieht (und auch gewinnt) wie will die Bekagte dann alll'die Prozeßkosten und die Schadensersatzpflichten begleichen? Haben die dann noch soviel Geld?
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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