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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen | 47 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 536281 | ||
Datum | 17.01.2009 11:42 MSG-Nr: [ 536281 ] | 11154 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
Geht bei Euch, wiel Leitstelle weisungsbefugt. Bei uns muß das der Einsatzleiter bzw. der Fahrzeugführer selbst entscheiden. Wobei das letzte Wort ob er wenn der Fahrzeugführer sagt "wir fahren weiter" auch weiter fährt m.E. der Maschinist selbst hat, denn es geht um dessen Fahrerlaubnis und er wird ggf. bestraft. Kleine Frage an die hier vertretenen Volljuristen. Wie stellt sich die Lage dar, wenn zwar der Fahrer der zum Zeitpunkt des Unfalls das Einsatzfahrzeug gelenkt hat vor Ort bleibt, aber das Einsatzfahrzeug mit einem anderen Fahrer die Einsatzfahrt fortsetzt? Grundsätzlich gilt (vgl. auch Ralf Fischer, Rechtsfragen im Feuerwehreinsatz): Je geringer der Schaden, je hochwertiger das im alarmierten Einsatz zu schützende Rechtsgut/ je dringlicher die Lage und je "unersetzbarer" das betroffene Einsatzfahrzeug ist, desto eher wird die Entscheidung für die Weiterfahrt des Einsatzfahrzeugs getroffen werden. Im Falle eines VU mit ("richtigem") Personenschaden wird es also schon eng, da müte es schon die DLK sein und an der Einsatzetelle stehen die Leute beim Brand auf dem Fensterbrett. Außerdem muß die sofortige Versorgung des Unfallgegners sicher gestellt sein (z.B. 1-2 Mann mit SanMat bleiben vor Ort, Fahrzeug fährt weiter). Aber auch da muß allen Beteiligten klar sein, daß es nachher ggf. jemand anders ganz anders beurteilen kann und der Fahrer die Konsequenzen persönlich und ganz alleine tragen muß. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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