Rubrik | Einsatz |
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Thema | Persönliche Erfahrungen bei überörtlichen Einsätzen | 40 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 536304 |
Datum | 17.01.2009 12:50 MSG-Nr: [ 536304 ] | 13084 x gelesen |
Ich denke man muß ersteinmal danach unterscheiden welches Ziel mit dem Bereitstellungsraum erreicht werden soll.
A. Dient während einer Einsatzlage dem Sammeln von Kräften vor/zwischen ihren einzelnen Einsatzaufträgen.
B. Dient während einem geplanten Ereignis dazu Kräfte zu Sammeln, die dann falls das Ereignis in eine Einsatzlage umschlägt, ohne größeren Zeitverzug in größerer Anzahl tätig weden können.
Im Fall A sollte der Bereitstellungsraum meines Erachtens primär der Ruhe und der Wiederherstellung der vollen Einsatzfähigkeit dienen. Daneben dürfte für die Einsatzkräfte die Informationsgewinnung und ggf. die Kommunikation mit daheim ein Bedürfnis sein.
Die Standzeiten sind in einem solchen Fall nur schwer vorauszusehen, sollten jedoch (bei entsprechender Personalplanung) nicht solche Zeiträume einnehmen, die extreme Langeweile aufkommen lassen. Ausbildung kann hier allenfalls im Rahmen der Einheit/Teileiheit sinnvoll betrieben werden und sollte nur schwach dosiert werden.
Im Fall B sind die Anzahl der bereitgestellten Einheiten und der Bereitstellungszeitraum weitestgehend bekannt. Insbesondere dann, wenn das Einsatzereignis eher die Ausnahme als die Regel darstellt, kann man hier sinnvoll (einheitsübergreifende) Ausbildungsangebote schaffen. Trotzdem sollten die Ausbildungseinheiten möglichst kurz gehalten und kräfteschonend geplant werden. Insbesondere bei längeren Bereitschaftsdiensten (>6 Std.) sind Beschäftigungsmöglichkeiten vorzuplanen.
MkG
Marc
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