Hallo,
Geschrieben von Robert LöschnerIst sowas erlaubt ?
Nein.
Geschrieben von Robert LöschnerWas ist wenn die POLIZEI einen damit erwischt ?
Gibt's mindestens 'n Knöllchen.
Geschrieben von Robert LöschnerWas für Strafen erwarten einen ?
Kommt drauf an, was damit gemacht wurde. Wurden die einfach nur eingeschaltet bei "normaler Fahrweise" könnte es rein ein Knöllchen wegen der illegalen Beleuchtung geben. Benimmt man sich aber wie ein Einsatzfahrzeug (also nimmt Wegerechte in Anspruch bzw. versucht das) wird's schnell teuer und der Führerschein könnte auch mal weg sein.
Geschrieben von Robert LöschnerWer hat Links, oder am besten nen Gesetzesauszug ?
Dann schau mal in die StVZO, den Bußgeldkatalog und weitere Literatur. Für solch einen Quatsch, von dem eigentlich jeder normaldenkende wissen sollte, dass es verboten ist, such ich keine Quellen raus. Ansonsten wurde dieses Thema auch schon lang und breit hier im Forum diskutiert.
Geschrieben von Robert LöschnerIch bräuchte aussagekräftige Fakten
Bei den verlinkten Blitzern reicht schon der Fakt, dass sie keinerlei Prüfzeichen haben. Bei Stroboskopblitzern in Scheinwerfern reicht schon der Fakt, dass eine zugelassene Leuchteinheit unzulässig umgebaut wird. Ansonsten einfach mal das Hirn einschalten oder mal bei Polizei oder TÜV nachfragen, was zulässig ist und was nicht.
Gruß,
Michael
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