Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Stroboskopblitzer und Blaue LED Paneel - Privat PKW | 16 Beiträge |
Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 536556 |
Datum | 18.01.2009 13:17 MSG-Nr: [ 536556 ] | 6086 x gelesen |
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Strassenverkehrzulassungsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Hallo Alexander,
Geschrieben von Alexander HorcherDie Zeiten sind lange vorbei, als noch durch die Anbringung nicht zugelassener lichttechnischer Einrichtung die BE erloschen ist.
Prinzipiell hast du Recht. Eine quasi zwangsweises Erlöschen der Betriebserlaubnis durch den Anbau nicht genehmigter Fahrzeugteile gab es bis 1993. Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage diesbezüglich gteändert. Jedoch sind auch nach Einführung der FZV diesbezügliche Normen der StVZO noch gültig.
Heute müssen andere Tatbestandsmerkmale zum Erlöschen der BE erfüllt sein. Eine pauschale Aussage zu Beispielen ist wie so oft schwierig. Es bedarf einer konkreten Einzelfallprüfung.
Wenn man jedoch den Eingangsthread liest, wo von Änderung an bestehenden lichttechnischer Einrichtungen die Rede ist, wage ich zu behaupten, dass eine Prüfung bzgl. § 19 (2) StVZO - hier: die Gefährdungsvariante- positiv verläuft und somit bei den genannten Veränderungen die Betriebserlaubnis erlischt.
Gruß Jochen
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| 18.01.2009 11:47 |
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Robe7rt 7L., Lengefeld |
| 18.01.2009 12:02 |
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., Erlensee |
| 18.01.2009 12:05 |
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Flor7ian7 B.7, Völklingen |
| 18.01.2009 12:33 |
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., Neuburg |
| 18.01.2009 13:17 |
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Joch7en 7G., St. Wendel |
| 18.01.2009 13:28 |
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., Karlsruhe | |