Geschrieben von André SchildAber wie Ingo schreibt, wo werden gerade in Führungslehrgängen diese Grundsätze ausgebildet?
Darf man sich heutzutage ausschließlich auf die Inhalte der (Führungs)lehrgänge an Feuerwehrschulen verlassen (auch hinsichtlich Aktualität)? ;-)
Man kann auch die FwDV 7 als gleichwertiges Werk interpretieren die im gleichen Umfang Regelungen enthält. Und mit der Argumentation muss man dann die Regelungen der GUV-R 190 nicht beachten.
Ist auch ein für mich nachvollziehbares Argument und hat sicherlich seine Berechtigung.
Und zum Bereich Atemschutz/Schutzkleidung habe ich auch noch nichts von einer Feuerwehr-Unfallkasse gelesen, die die GUV-R 189/190 anwendet oder als Grundlage heranzieht.
Ich verweise einfach mal auf meine Aussagen zur den Feuerwehrschulen.
Generell: Ziel muss sein, einen sicheren Feuerwehreinsatz zu ermöglichen. Welche Vorschriften ich dazu nutze oder nicht nutze ist zweitrangig. Derjenige, dem Sicherheit wichtig ist, wird sich nicht ausschließlich auf das Regelwerk beschränken, was direkt für seinen Tätigkeitsbereich gültig ist, sondern auch über den Tellerrand schauen, um anderweitig sinnvolle Hinweise und Tips zu erhalten.
MkG Sascha
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