Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Prüfung Masken und LA im Ausbildungbetrieb | 77 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8B., Anzing / Bayern | 537712 |
Datum | 22.01.2009 09:57 MSG-Nr: [ 537712 ] | 34511 x gelesen |
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
GUV-Richtlinie GUV-I 8674 bzw. vfdb 0804 zum Thema AT-Maske Nach jeder Reinigung und Desinfektion sowie nach jedem Austausch von Bauteilen
sind nachstehende Dichtprüfungen mit geeigneten Prüfgeräten durchzuführen.
Für Lungenautomaten gilt selbiges.
Somit ist es meiner Meinung nach verpflichtend, die Masken nach jeder Reinigung zu prüfen. Natürlich ist bei reinen Übungsmasken das Risiko nicht allzu groß, aber insbesondere, wenn man damit, wie Du schreibst "kleine Heißübungen" durchführt, müssen meiner Meinung nach die Masken geprüft sein. Denn auch ne "kleine Rauchvergiftung" oder "ein kleines Versagen der Maske" kann äußerst ungemütlich sein. ;-)
Wie schauen denn Eure "kleinen Heißübungen" aus?
Bei uns nimmt jede Feuerwehr selbst PAs mit in die AT-Strecke und zum Lehrgang mit. Für die Ausbilder stehen PAs des Landkreises zur Verfügung, die jedoch nach jedem Gebracuh geprüft werden. Für Masken gilt selbiges.
Wie gesagt, solange nichts passiert ist es zweifellos ein kleines Risiko, Übungsmasken nicht städig zu prüfen, aber meiner Meinung nach sollte auch dieses kleine Risiko nicht verachtet werden. Insbesondere bei Heißausbildung muss die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand sein.
Schönen Gruß
Tobias
- Dieser Beitrag ist nur meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr -
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| 22.01.2009 08:47 |
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Holg7er 7D., Meppen |
| 22.01.2009 09:57 |
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Tobi7as 7B., Anzing |
| 22.01.2009 10:11 |
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Magn7us 7H., Pöttmes |
| 22.01.2009 10:11 |
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., Frielendorf | |