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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfung Masken und LA im Ausbildungbetrieb | 77 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 537716 | ||
Datum | 22.01.2009 10:03 MSG-Nr: [ 537716 ] | 34464 x gelesen | ||
Geschrieben von Holger Dyckhoff Ich habe hier im Forum schon von einer ähnlichen Handhabung in Düsseldorf gelesen. wir unterscheiden zwischen Masken und Geräten 1. NUR für den "Hofbetrieb" (also ohne jedes Risiko). Hier sind nach einer Gefährdungsbeurteilung reduzierte Anforderungen (u.a. behält der Träger seine Maske) umgesetzt. 2. NUR für die Heißausbildung. Hier gelten entsprechend ERHÖHTE Anforderungen an die Prüfungen (u.a. verkürzte Fristen). Leider gibt es hierzu m.W. keine allgemein verwertbaren Aussagen z.B. des Ref. 8, obwohl derartige Probleme viele Ausbildungsstätten haben. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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