News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen | 47 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 537791 | ||
Datum | 22.01.2009 16:11 MSG-Nr: [ 537791 ] | 11075 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Christian Fischer Kleine Frage an die hier vertretenen Volljuristen. Wie stellt sich die Lage dar, wenn zwar der Fahrer der zum Zeitpunkt des Unfalls das Einsatzfahrzeug gelenkt hat vor Ort bleibt, aber das Einsatzfahrzeug mit einem anderen Fahrer die Einsatzfahrt fortsetzt? Gradwanderung. Ich würde sagen könnte gehen, da er als Unfallbeteiligter vor Ort ist. Allerdings muss er auch die Feststellung der Beteiligung seines Fahrzeugs ermöglichen, d.h. Kennzeichen sollte auf jeden Fall bekannt sein. Geschrieben von Christian Fischer Bei uns muß das der Einsatzleiter bzw. der Fahrzeugführer selbst entscheiden. Meiner Meinung nach auch sinnvoller, als wenn die Leitstelle das aus der Ferne entscheidet. Aber so ist nunmal, wenn sie weisungsbefugt ist. Geschrieben von Christian Fischer Im Falle eines VU mit ("richtigem") Personenschaden wird es also schon eng, da müte es schon die DLK sein und an der Einsatzetelle stehen die Leute beim Brand auf dem Fensterbrett. Richtig und eine andere DLK müsste einen zu langen Anfahrtsweg haben. Geschrieben von Christian Fischer Aber auch da muß allen Beteiligten klar sein, daß es nachher ggf. jemand anders ganz anders beurteilen kann und der Fahrer die Konsequenzen persönlich und ganz alleine tragen muß. Genau das ist es. Bei Sachschaden bis 1500,- EUR geht es noch, aber alles darüber oder Personenschaden verstehen die Staatsanwaltschaften meist keine Spaß. Und erst recht nicht für einen einzelnen Privat-Pkw auf dem Weg zu Wache. Habe schon einen (Nicht-Feuerwehr-)Fall erlebt, da reichte dem Gericht nichtmal der Austausch von Personalien und Notiz des Kennzeichens, wenn einer auf die Polizei besteht. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|