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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfung Masken und LA im Ausbildungbetrieb | 77 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8W., Herrsching / Bayern | 537796 | ||
Datum | 22.01.2009 16:17 MSG-Nr: [ 537796 ] | 34008 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Schorer Genau, da steht eindeutig drin das geprüft werden muß! Also solltet ihr das auch tun. Wer lesen kann ist klar im vorteil, da steht: NACH GEBRAUCH und damit ist das Veratmen eines Gerätes gemeint, hat der Träger die Maske nur auf ohen ein Gerät zu veratmen ist keine Prüfung erforderlich. | ||||
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