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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfung Masken und LA im Ausbildungbetrieb | 77 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 537837 | ||
Datum | 22.01.2009 19:44 MSG-Nr: [ 537837 ] | 33763 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Metzger Und die ist zwingend in genannten Vorschriften vorgeschrieben, auch wenn sich die Bayern von höchster Stelle zum Selbstmord angespitzt werden... Die genannten Vorschriften interessieren mich aber recht wenig, denn prinzipiell gelten erstmal nur die Angaben der Hersteller und keine BGR 190 oder vfdb. Und wenn der Hersteller die Genehmigung erteilt durch den LA Tausch das Gerät wieder einsatzfähig zu machen, dann ist das rechtlich vollkommen in Ordnung und abgesegnet. | ||||
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