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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfung Masken und LA im Ausbildungbetrieb | 77 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s M8., Eislingen / BW | 538000 | ||
Datum | 23.01.2009 14:43 MSG-Nr: [ 538000 ] | 33503 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Metzger Ich wüsste nicht, warum man aus irgendwelchen Gründen auf eine Prüfung nach Gebrauch verzichten sollte, obwohl in mehreren geltenden Vorschriften beschrieben... Dann schaue dir mal die Prüfvorgaben der Hersteller an nehme den LU weg und du wirst sehen was von der Prüfung am Gerät übrigbleibt. Schau dir die Prüfvorgaben an was am LU gemacht wird. Dann wirst du feststellen soviel ist das aufeinmal ger nicht mehr was am Gerät gemacht wird. wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten | ||||
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