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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfung Masken und LA im Ausbildungbetrieb | 77 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 538029 | ||
Datum | 23.01.2009 16:19 MSG-Nr: [ 538029 ] | 33682 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitz Weil ich kann ja nur mit dem Prüfgerät des Herstellers das Gerät prüfen oder? *g* Wenn der Hersteller das vorgibt bleibt dir nichts anderes übrig, ansonsten gibt der Hersteller keine Gewährleistung. Nochmal für dich ... Egal was eine FS, eine BGR 190, der GUV oder FwDV 7 schreibt, was zählt ist einzig und allein die Angabe des Herstellers. | ||||
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