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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Baulicher Brandschutz gegen mobilen Rauchverschluß | 33 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 538302 | ||
Datum | 25.01.2009 09:58 MSG-Nr: [ 538302 ] | 10258 x gelesen | ||
Geschrieben von Josef Mäschle Wenn durch einen Wohnungsbrand im Mehrfamilienhaus der Treppenraum verraucht wird, dann läuft gemäß obigen Text anscheinend etwas im baulichen BS falsch. Der Brand in der Wohnung wird ja erst einmal durch die Wohnungstür gegenüber dem Treppenraum abgeschlossen. In D werden nun recht geringe Anforderungen an die gewühnliche Tür gestellt, so dass diese irgendwann versagt. Spätestens wenn die Feuerwehr die Wohnungstür zur Brandbekämpfung öffnet, kommt der Rauch aus der Wohnung - genau das ist der hauptsächliche Anwendungsfall des Rauchverschlusses. | ||||
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