Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Baulicher Brandschutz gegen mobilen Rauchverschluß | 33 Beiträge |
Autor | Rain8er 8E., Grafenrheinfeld / Bayern | 538611 |
Datum | 26.01.2009 07:31 MSG-Nr: [ 538611 ] | 9792 x gelesen |
Landesbauordnung
Staatliche Feuerwehrschule
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Grundgesetz
Feuerwehrmann
Hallo Josef,
Gegenfrage: Wer solls denn bezahlen? Willst Du jetzt jedem Hausbesitzer mit einer Gebühr/Umlage kommen?
Es wird, wenn es denn zur Pflicht gemacht wird, erst mal wieder an den Ehrenamtlichen der FF´s hängen bleiben.
Solange die LBO´s hier keine eindeutige Notwendigkeit formulieren, wird bestimmt nichts passieren.
Was sind schon 600 Brandtote im Jahr? Ein von der Gesellschaft akzeptierter Verlust.
Nach den LBO ist nur der Fremdschutz definiert. Innerhalb deiner Nutzungseinheit darfst Du doch baurechtlich konform mitverbrennen.
Die LBO´s definieren in den unteren GK doch nur den Nachbarschutz, solange es sich nicht um einen Sonderbau/Industriebau handelt.
Nach meiner Meinung sollte im privaten Brandschutz mehr getan werden. Solange aber noch nicht mal Bundesweit die Rauchmelder in den Wohnungen zur Pflicht gemacht werden, solange wird es hier auch keine Änderung geben.
Schade, ist aber so.
Ich melde mich dann erst mal zur SFS ab. heute Abend vorr. wieder online.
Gruß
Rainer
Rainer Endres
FF Grafenrheinfeld
*wie immer nur meine Meinung*
Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reisen.
Art 5 GG gilt auch für FM (SB)
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