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RubrikAusbildung zurück
ThemaVoraussetzung Ausbilder Kettensägenlehrgang5 Beiträge
AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen539539
Datum29.01.2009 15:12      MSG-Nr: [ 539539 ]2435 x gelesen

Hallo,



Geschrieben von GUV-I 8624 (Ausbildung - Arbeiten mit der Motorkettensäge)
4 Anforderungen an den Ausbildungsträger

Die eingesetzten Ausbilder müssen über das notwendige Fachwissen, die erforderlichen
Fertigkeiten und über ausreichende pädagogische Kenntnisse zur Wissensvermittlung
verfügen. Diese Anforderungen werden z.B. von Forstwirtschaftsmeistern
erfüllt.
Der Ausbildungsträger muss über die erforderlichen technisch-materiellen Voraussetzungen
verfügen. Hierzu zählt auch, dass für die praktische Ausbildung eine ausreichende
Zahl von Übungsobjekten (Bäume) zur Verfügung steht.



Grüße aus Nordhessen
Ralf



PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!


"Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir
froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen."
(Ernst Ferstl)

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 29.01.2009 11:54 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
 29.01.2009 12:11 Henn7ing7 K.7, Dinklar
 29.01.2009 14:22 Chri7sti7an 7F., Wernau
 29.01.2009 15:12 ., Frielendorf
 29.01.2009 15:17 Math7ias7 Z.7, Offenbach

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