Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Baulicher Brandschutz gegen mobilen Rauchverschluß | 33 Beiträge |
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 539633 |
Datum | 29.01.2009 20:36 MSG-Nr: [ 539633 ] | 9445 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo,
Geschrieben von Christi@n Pannier
Ich habe leider gerade keinen Zugriff auf DIN 820-1, die da m.W. Regelungen trifft.
Und ich hab mir helfen lassen können ;-)
DIN 820-1 ist richtig -> "Normungsarbeit - Grundsätze"
Steht etwa so drinn:
Normen sollten sich nicht auf Gegenstände beziehen, auf denen Schutzrechte ruhen.
Ist es in Ausnahmefällen nicht vermeidbar, ist mit dem Berechtigten eine Vereinbarung zu treffen, die mit dem Allgemeininteresse in Einklang steht (z.B. Vergabe von Lizenzen unter angemessenen Bedingungen). In der Norm ist darauf hinzuweisen.
Für Warenzeichen (könnte auf "IFEX" ? zutreffen) gilt sinngemäß:
Solche dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen in Normen aufgenommen werden.
Also scheint alles möglich.
mkg hwk
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