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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | Digitalfunk - Hessen | 22 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8K., Bad Arolsen / Hessen | 539928 | ||
| Datum | 31.01.2009 14:57 MSG-Nr: [ 539928 ] | 5188 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Weiß Immerhin der Bürgermeister scheint die Sache recht klar zu sehen und wirkt in der Tat nicht ganz glücklich mit der Entscheidung. Er könnte (imho: sollte) von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen (steht in § 63 Abs 1 Satz 2 HGO), das "Wohl der Gemeinde" kann man da schon als gefährdet sehen, und die Sache nochmal zurück in die Beratung schicken. die Frankenauer haben mittlerweile ihre Meinung geändert: WLZ-FZ Grüße Daniel "Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein." Joseph Joubert | ||||
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