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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Feuerwehrbereitschaften/-abteilungen in den Ländern | 80 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 540035 | ||
Datum | 01.02.2009 10:13 MSG-Nr: [ 540035 ] | 41989 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino welche Bundesländer haben welche Fw-Bereitschaften offiziell benannt/aufgestellt und wo ist das geregelt? Aktueller Sachstand unten.... Ergänzungen/Korrekturen? 1.1.3 Beispiele aus Regelungen in den Bundesländern Im Zuge der Erfahrungen aus den Großeinsätzen der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte wie z.B. Waldbrände, Hochwasser, Schneekatastrophen usw. wurde in den letzten Jahren vermehrt der Bedarf erkannt, Regelungen für größere taktische Einheiten mindestens auf regionaler oder Landesebene zu treffen. Damit sollen größere Einsätze mit gemeinde- oder kreis- oder gar landesgrenzenüberschreitender Zusammenarbeit leichter ermöglicht werden. Im Zuge der Diskussion um die Verbesserung des Katastrophenschutzes in der EU v.a. anlässlich der fast jährlichen verheerenden Waldbrände in den südlichen Ländern wird nun sogar in den Bundesländern darüber diskutiert, diese ggf. bereits geschaffenen Strukturen – die natürlich in Deutschland fast alle unterschiedlich aufgebaut sind – bei Bedarf auch ins Ausland anzubieten und auf Anforderung zu entsenden . Nachfolgend haben wir die uns mit Stand von Anfang 2009 bekannten Planungen oder Empfehlungen bzw. Regelungen aus den Bundesländern zusammengefasst. 1.1.3.1 Baden-Württemberg Baden-Württemberg hat zwar diverse unterschiedliche Züge im Katastrophenschutz zur Brandbekämpfung, Technischen Hilfeleistung, ABC-Schutz, Sanitätsdienst, Bergrettung usw. (sogar inklusive von noch 3 Veterinärzügen, die sonst wohl überall aufgelöst worden sein dürften), aber offensichtlich (noch) keine übergeordneten Strukturen. 1.1.3.2 Bayern In der bayerischen Landesfeuerwehrzeitschrift brandwacht wird in der Ausgabe 01/2008 sowie in „Florian kommen“ Nr. 73 aus Dezember 2007 die bis 2007 in Bayern entwickelte Form von „Feuerwehrhilfeleistungskontingenten“ vorgestellt. Diese Kontingente bestehen aus - Grundkomponente, - Ergänzungskomponenten. Die Grundkomponente besteht immer aus Führung/Verbindung - Kontingentführer mit Stellvertreter - Unterstützungsgruppe Kontingentführer (UG-Kon ) - Kräfte für ein Voraus- bzw. Verbindungskommando Logistik-/Sanitätsdienst - Versorgungsgruppe mit Ausstattung für 48 h autarken Betrieb Personal - 2 (Lösch-)Züge mit je mindestens 2 Löschgruppenfahrzeugen = ca. 60 Einsatzkräfte (EK). Als Spezial- bzw. Ergänzungskomponenten sind mit Stand von 05/2008 vorgesehen: - Standard (2 LZ mit je mindestens 2 LF) - Hochwasser (2 LZ mit je mindestens 2 LF) o Pumpen (10 – 15 TP, Stromerzeuger etc.) o Sandsäcke (10.000 Sandsäcke, 1 Sandsackfüllgerät etc.) - Sturm (2 (Hilfeleistungs-)Züge mit je mindestens 2 LF mit THL-Beladung) o Dachsicherung (1 RW, Stromerzeuger, Abdichtmaterial etc.) o Motorsägen (2 RW, Stromerzeuger, 20 Motorkettensägen etc.) - Ölwehr (1 Zug mit LF, Ölwehrausstattung, LKW, Bootstrupp etc.) - ABC-Dienst (1 Gefahrenzug mit 1 - 2 LF, GW-G, LKW, Dekon-P, ErkKW, GW A/S, Gerätepaket ABC etc.) Hinweis: Eine Komponente Waldbrand wird zwar vereinzelt diskutiert, ist aber noch nicht geregelt. Interessant ist, dass im Gegensatz zu den Empfehlungen/Erlassen aus den anderen Bundesländern hier zwar fast vorbildlich mit Grundkomponenten (inkl. Logistik/Sanität) und Ergänzungskomponenten gearbeitet wird, man aber die eingeführten Begriffe (vgl. FwDV 100, DV 102), die auch in Bayern gelehrt werden, für Verbände (Abteilungen, Bereitschaften) nicht nutzt, sondern das Wort "Feuerwehrhilfeleistungskontingente" neu einführt. 1.1.3.3 Berlin Nach der Homepage der Berliner Feuerwehr sind Feuerwehrbereitschaften (FwB) in Berlin in Brandschutzabteilungen (BSA), Brandschutzbereitschaften (BSB) und Brandschutzzüge (BSZ) untergliedert. Jede BSA besteht demnach aus bis zu 3 BSB, die BSB jeweils aus mindestens 3 BSZ sowie weiteren Lösch- bzw. Sonderfahrzeugen. Entgegen der sehr „brandschutzlastigen“ Bezeichnung BSA, BSB und BSZ sind die FwB bzw. deren Teileinheiten einsetzbar: - zur Brandbekämpfung bei Groß- und Flächenbränden, - für die Abwehr oder Beseitigung von Gemeingefahren nach Unwettern und anderen Naturereignissen, - zur Unterstützung von Rettungs-, Bergungs- und unaufschiebbaren Instandsetzungsarbeiten, - zum Aufbau und Betreiben einer Wasserversorgung über längere Wegstrecke sowie - zur Unterstützung sicherstellender Maßnahmen bei Großveranstaltungen. Abb. 1.1.3.3/1 und 2: Gliederung der Feuerwehrbereitschaft der Berliner Feuerwehr. (Grafik: Cimolino) Problematisch erscheint die doppelte Verwendung des Begriffs „Bereitschaft“ in der taktischen Beschreibung – einmal als Oberbegriff „Feuerwehrbereitschaft“, einmal als Struktur „Brandschutzbereitschaft“ unterhalb der „Brandschutzabteilung“. 1.1.3.4 Brandenburg Im Runderlass III Nr. 76/93 wurde vom brandenburgischen Innenministerium bereits kurze Zeit nach der Wende die Aufstellung von landeseigenen Katastrophenschutzeinheiten speziell zur Bekämpfung von Großwaldbränden beschrieben. Ganz klar war dort gefordert, dass die an die Kommunen übergebenen Fahrzeuge des Landes (z.B. TLF 16/45-W) sowie die bundeseigenen Fahrzeuge LF 16-TS und SW 2000-Tr in diese Einheiten zu integrieren waren. Abb. 1.1.3.4/1: Die TLF 16/45-W aus den verschiedenen Landesbeschaffungen mussten in die landeseigenen KatS-Einheiten integriert werden. (Foto: Zawadke) [Einsatzfahrzeuge – Typen, Abb. 2.2.3.4/4] Sie sind wie in Abb. 1.1.3.4/2 beschrieben gegliedert. Abb. 1.1.3.4/2: Gliederung der landeseigenen KatS-Einheiten aus Brandenburg gemäß Erlass III Nr. 76/93. (Grafik: Cimolino) Problematisch erscheint das völlige Fehlen von Führungsfahrzeugen in den Zügen. Auch die Logistikeinheit ist für die genannte Stärke von ca. 135 FA sehr knapp bemessen! Der Erlass von 1993 nennt nur eine Brandbekämpfungseinheit. Wikipedia nennt aber noch folgende spezielle Zusammenstellungen, die allerdings offensichtlich nicht flächendeckend aufgestellt sind: - Hilfeleistungszug (inkl. eines GKW I des THW), - "Gefahrgutzug" sowie - Versorgungs- und Betreuungskomponente (mit NAW und G-KTW). Der brandenburgische Innenminister teilt am 07.03.2007 über den Pressedienst Nr. 044/2007 mit, dass das Einsatzspektrum der Brandschutzeinheiten auf Einsätze bei Chemieunfällen und für den grenzüberschreitenden Katastrophenschutz erweitert werden sollen. Dies erfordere Veränderungen der Struktur und eine technische Erneuerung. Einsatzlogik und Ausstattung der Sondereinsatzgruppen (SEG) des Katastrophenschutzes schließlich sollen planerisch mit dem landeseinheitlichen Gesamtkonzept zur Bewältigung von Schadenslagen mit einem Massenanfall von Verletzten abgestimmt werden. Unklar ist aus den Rückmeldungen Ende 2008, was davon tatsächlich in der Fläche bereits umgesetzt wurde. 1.1.3.5 Bremen Den Autoren ist nichts bekannt. Es gibt aber sicherlich Regelungen für den Einsatz von Einheiten über Zugstärke. Die Feuerwehr Bremen verfügt auch über entsprechende Führungs- und Logistikkomponenten, um auch längere Einsätze bewältigen zu können. 1.1.3.6 Hamburg Den Autoren ist nichts bekannt. Es gibt aber sicherlich Regelungen für den Einsatz von Einheiten über Zugstärke. Die Feuerwehr Hamburg verfügt auch über entsprechende Führungs- und Logistikkomponenten, um auch längere Einsätze bewältigen zu können. 1.1.3.7 Hessen In § 26 Abs. 1 HBKG ist festgelegt und in einem ausführlichen Text vom Hessischen Ministerium des Inneren (HMdI), 2002, erläutert, für welche Aufgabenbereiche des Katastrophenschutzes in Hessen welche Strukturen aufzustellen sind. Das Land Hessen bezuschusst bzw. beschafft sogar landeseigene Fahrzeuge und Geräte dafür. Folgende Aufgabenbereiche sind aufgeführt: 1. Brandschutz, 2. Gefahrstoff-ABC, 3. Sanitätswesen, 4. Betreuung, 5. Wasserrettung, 6. Bergung und Instandsetzung, 7. Führung, 8. Information und Kommunikation. Dies ergibt folgende Übersicht: Tab. 1.1.3.7/1: Ausführliche Übersicht über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes gemäß § 26 Abs. 1 HBKG (Tabelle: Anlage 07 zu HMdI, 2002) Die jeweiligen Zusammensetzungen der Züge sind in den weiteren Anlagen, vgl. HMdI, 2002, ausführlich und übersichtlich beschrieben. Als Führungseinheit ist eine Führungsgruppe TEL (FüGr TEL) mit ELW 2 zur Unterstützung des jeweiligen Einsatzleiters vorgesehen. V.a. diese wird bei Bedarf von einer speziell ausgestatteten Informations- und Kommunikationsgruppe (IuKGr) unterstützt, vgl. hierzu ausführlich auch das Buch Kommunikation im Einsatz in der Buchreihe Einsatzpraxis, CIMOLINO, 2008. Eine FüGr TEL wird bei Bildung eines Verbandes aus bis zu 5 Zügen, erweitert ggf. um ergänzter Sanitäts- bzw. Logistikkomponenten, diesem übergeordnet. In den Anlagen zu HMdI, 2002, sind viele Details geregelt, die bei den meisten anderen Ländern oder Organisationen völlig offen oder nur relativ unklar beschrieben sind. Dazu zählen z.B. die Bezeichnung der Einheiten, die wie folgt klar bezeichnet werden: - Laufende Nummer der Einheit innerhalb des Bereiches der jeweiligen unteren KatS-Behörde, beginnend mit „1“ - Bezeichnung der Einheit (Kurzbezeichnung) - KFZ-Kennbuchstaben des Landkreises/der kreisfreien Stadt Beispiele: 2. LZ FB = 2. Löschzug des Wetteraukreises, 3. SZ F = 3. Sanitätszug der Stadt Frankfurt am Main. Alle Einrichtungen und die Einheiten, die im Bereich einer unteren KatS-Behörde nur einmal vorhanden sind (z.B. GABC-MZt, IuKGr), werden nur mit der Kurzbezeichnung und dem Kfz.-Kennbuchstaben bezeichnet. Außerdem gehört dazu die Beschreibung eines Einsatzes außerhalb des Bundeslandes Hessen (inkl. Vorauskommando, Verbindungspersonal, Pressearbeit usw.). Darüber hinaus hat das Hessische Innenministerium mit Erlass HMdIS - V 11 – 65 j 04/13 (Waldbrandbekämpfung), gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV), StAnz. 52/2007 S. 2773 und 08/2008 S. 445, zur raschen, wirksamen und abgestimmten Waldbrandbekämpfung Regelungen über Befugnisse, Zuständigkeiten, Leitungskompetenzen und des Zusammenwirkens der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr- und Fachbehörden im Einzelfall bei Waldbränden, größeren Schadenslagen und Waldbrandkatastrophen, zur Festlegung von Stationierungsorten und des Einsatzes der Löschwasser-Außenlastbehälter zur Vorgehensweise bei Hubschrauberanforderungen sowie zur Gewährleistung gemeinsamer Fortbildungsmaßnahmen der Forst-, Brand- und Katastrophenschutzbehörden festgelegt. Dort sind allgemeine Fragen und v.a. die Frage nach der Einsatzleitung sowie Stationierung bzw. Anforderung von Spezialgerät (v.a. zur Waldbrandbekämpfung aus der Luft) geregelt. 1.1.3.8 Mecklenburg-Vorpommern Keine Regelung bekannt. 1.1.3.9 Niedersachsen In Niedersachsen wurde bereits am 14.03.1975 ein Erlass zum übergemeindlichen Einsatz der Feuerwehren, hier: Kreisfeuerwehrbereitschaften erlassen. (Damit entgegen vielen späteren Darstellungen bereits vor den dramatischen Waldbränden, die im August 1975 stattfanden und u.a. 5 tote Feuerwehrangehörige forderten.) Das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG) kennt neben den Gemeinde- auch noch Kreisfeuerwehren. Aus diesen ist mind. eine, in größeren Kreise mit mehreren Abschnitten für jeden dieser Abschnitte eine Kreisfeuerwehrbereitschaft aufzustellen. Die Gemeinden haben im Einsatzfall unter bestimmten Umständen Kostenersatzanspruch gegen den Landkreis. Eine Kreisfeuerwehrbereitschaft (KFB) besteht analog der FwDV 100 aus mindestens drei und maximal 5 (i.d.R. „erweiterten“) Zügen plus Führungseinheit. Zur Leitung der Kreisfeuerwehrbereitschaft gehören: 1. Führer der Kreisfeuerwehrbereitschaft 2. Ein Zugführer als Führungsassistent und als ständige Vertretung 3. Führungshilfspersonal Es ist eine Führungseinheit gemäß FwDV 100 aufzustellen und auszustatten. Je nach Größe der Bereitschaft als Führungstrupp, -staffel oder –gruppe. Im überörtlichen Einsatz muss eine Kreisfeuerwehrbereitschaft über eine Versorgungs- und Verpflegungskomponente verfügen. Abb. 1.1.3.9/1: Kreisfeuerwehrbereitschaft aus Niedersachsen.... Mit der Überarbeitung des Erlasses in 2004 wurden Fachaufgaben eingeführt, die Fachzügen (FZ) zuzuweisen sind. Beispiele für Fachzüge : - Wasserförderung (FZ WF) – unterschieden in den Pumpenleistungen: o FZ WF der 8er Klasse: 2.500 m B-Leitung 4 FP 8/8 (bzw. heute FPN 10/1000) Ca. 25 Einsatzkräfte o FZ WF der 16er Klasse: 2.500 m B-Leitung 2 FP 8/8 (bzw. heute FPN 10/1000) und 2 FP 16/8 (FPN 10/2000) Ca. 25 Einsatzkräfte - Wassertransport (FZ WT) 10.000 l Wassertransportkapazität Ca. 25 Einsatzkräfte - Technische Hilfeleistung (FZ TH) Durchführung THL auch größeren Umfangs Ca. 25 Einsatzkräfte - Logistik (FZ L) Verpflegung, Versorgung, Verkehrslenkung (mit verschiedenen Schwerpunkten und Kombinationen) Ca. 20 Einsatzkräfte - Gefahrgut (FZ GG) Eingrenzen und Sofortmaßnahmen bei gefährlichen Stoffen und Gütern Ca. 25 Einsatzkräfte - Messen und Spüren (FZ MS) Messen und Spüren von gefährlichen Stoffen Ca. 25 Einsatzkräfte - Dekontamination (FZ Dekon) Dekontaminierung von Personen und Geräten, Entsorgung Ca. 25 Einsatzkräfte - Gewässerschutz Abwehr von Gefahren für Gewässer Ca. 25 Einsatzkräfte - Hochwasserschutz - Personalreserve Zuführung von Einsatzkräften für Deichverteidigung, Evakuierung, Ablösung usw. Ca. 30 Einsatzkräfte bzw. je nach Bedarf Die Bereitschaften sind so aufzustellen, dass sie flexibel angefordert und eingesetzt werden können, d.h. nur die Mannschaft, die Führung oder einzelne (Fach-)Züge. Es gibt klare Regeln für das Anfordern dieser Bereitschaften zum Einsatz im eigenen Landkreis, im benachbarten Landkreis, innerhalb eines Regierungsbezirks, in einem anderen Regierungsbezirk bzw. in einem anderen Bundesland. Die grundsätzliche Struktur dieser Bereitschaften hat sich bei verschiedenen Großeinsätzen bewährt, wurde mehrfach aktualisiert und fand viele Jahre später nach den Hochwasserereignissen an der Oder (1997), Elbe (2002) und Donau (2002) auch Nachahmer in anderen Bundesländern (z.B. Bayern und NRW). Problematisch erscheint allenfalls die teilweise recht große Varianz der Ausstattung (vgl. FZ WF bzw. WT), die die tatsächliche taktische Einsetzbarkeit dann schwerer planbar macht sowie das Fehlen eines FZ Waldbrand, weil auch hier besondere Erfahrungen bzw. Ausbildung und eben auch ergänzende Ausstattung wichtig ist. 1.1.3.10 Nordrhein-Westfalen Mit der Auflösung der Einheiten und Einrichtungen des (Bundes)-Katastrophenschutzes im Zivilschutz (LZ-R, LZ-W, Brandschutzbereitschaft) Anfang der 1990er Jahre standen in NRW i.d.R. keine überregional einheitlich gegliederten Einheiten oberhalb der Löschzugstärke mehr zur Verfügung . Ab 2002 begann man in NRW, ausgehend von einer Initiative im Regierungsbezirk Arnsberg, wieder Strukturen oberhalb der Löschzugebene zu bilden. Unter dem Begriff „Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umgangs im Bereich Feuerschutz“ stellten bis 2007 alle fünf Regierungsbezirke entsprechende Einheiten auf. In jedem Regierungsbezirk wurde eine Abteilung gebildet, die aus einer Abteilungsführung und drei bis fünf Bereitschaften besteht. Eine Bereitschaft wird aus Kräften von bis zu drei Kreisen/kreisfreien Städte gebildet. Jede Bereitschaft besteht aus der Bereitschaftsführung, vier Löschzügen und einem Logistikzug. Abb. 1.1.3.10/1: Allgemeine Struktur einer Abteilung der „Vorgeplanten überörtlichen Hilfe größeren Umfangs“ in NRW (hier: Abteilung Bezirk Arnsberg). (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?) Abb. 1.1.3.10/2: Zusammensetzung der Abteilung Bezirk Münster. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?) Abb. 1.1.3.10/3: Zusammensetzung der Abteilung Bezirk Düsseldorf. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?) Abb. 1.1.3.10/4: Stärkeübersicht der Abteilung Bezirk Detmold bei einer Vollübung. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?) Die Löschzüge der Bereitschaften sind landesweit nahezu einheitlich strukturiert. Sie bestehen aus einem Führungsfahrzeug (ELW 1 oder vergleichbar), zwei Löschgruppen und ggf. einem Transportfahrzeug für Gepäck etc. Die erste Gruppe ist mit einem universellen Löschfahrzeug (HLF 20/16, LF 10/6 oder deren Vorläufer) ausgestattet. Die zweite Gruppe verfügt – dem ursprünglichen Einsatzzweck dieser Fahrzeuge folgend – in der Regel über ein LF 16-TS aus Bundesbeständen oder ein vergleichbares Fahrzeug. Je nach Verfügbarkeit der Fahrzeugtypen sind im Rahmen des Gruppengleichwerts auch andere Fahrzeuge möglich . Die Logistikzüge sind in jeder Bereitschaft anders gestaltet, je nach vorhandenem Material. Entscheidend ist nur, dass mit dem Material und Personal der Logistikzüge die notwendige Autarkie der Bereitschaften gewährleistet wird. So sind oft eine Sanitätskomponente (z. B. RTW), Transportkapazität, Verpflegungsmöglichkeiten und Instandsetzungsmaterial im Logistikzug vorhanden. Abb. 1.1.3.10/5: Logistikzug einer Bereitschaft (Beispiel) . (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?) Abb. 1.1.3.10/6: Die bereitgestellte Abteilung Bezirk Detmold bei einer Übung . (Foto: Dr. Bräutigam?) Aus der Tatsache, dass die einzelnen Bereitschaften aus Kräften mehrerer Gebietskörperschaften gebildet werden, folgen zwangsläufig bestimmte Größenordnungen für die Vorlaufzeit bei Alarmierungen. Für jede Abteilung und Bereitschaft ist eine „Alarmierungsleitstelle“ fest vorgesehen, an die Anforderungen Dritter zu richten sind. Anfordernde können betroffene Kreise oder kreisfreie Städte, aber auch Landesdienststellen (in vermittelnder Funktion) sein. Grundsätzlich handelt es sich aber immer um eine interkommunale überörtliche Hilfeleistung, da das Land NRW keine landeseigenen Einheiten unterhält. Im Ursprungskonzept aus Arnsberg ist der jeweils erste Löschzug einer Bereitschaft als „Alarmzug“ ausgewiesen, der innerhalb von zwei Stunden nach Anforderung ausrücken soll. Für die weiteren Kräfte der Bereitschaften war ursprünglich eine Vorlaufzeit von bis zu zwölf Stunden vorgesehen. Grundsätzlich sammeln sich die Bereitschaften zunächst an einem Ort und werden dann geschlossen in den Einsatzraum verlegt. Es hat sich zwischenzeitlich gezeigt, dass der Logistikzug sich ggf. besser abseits der Bereitschaft sammelt (z. B. an einer großen Feuerwache oder feuerwehrtechnischen Zentrale mit den entsprechenden Lagergütern), seine Einsatzbereitschaft herstellt (Verladen von Ausrüstung, ggf. Einkaufen von Verbrauchsgütern und Verpflegung) und der abgerückten Bereitschaft in kurzem zeitlichem Abstand nachfolgt. Aus der Zusammensetzung der Löschzüge in den Bereitschaften lässt sich erkennen, dass bestimmte denkbare Einsatzaufgaben nur eingeschränkt durchgeführt werden können. Es fehlen z. B. geländegängige TLF für Waldbrände, Hubrettungsgeräte und Rüstwagen für Rettungsaufgaben aus Höhen oder technischen Zwangslagen sowie Ausstattung für ABC-Lagen. Um diese Lücken zu schließen, wurden so genannte „lageabhängige Ergänzungen“ definiert, die bedarfsgerecht die Bereitschaften unterstützen können. Dabei obliegt es der einzelnen Bereitschaft, ob diese Kräfte direkt der Bereitschaftsführung unterstellt sind (Stabskräfte) oder die Löschzüge verstärken. In der Abteilung Bezirk Münster bilden diese Kräfte einen eigenen, sechsten Zug. Abb. 1.1.3.10/7: Lageabhängige Ergänzung „Waldbrand“. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?) Abb. 1.1.3.10/8: Lageabhängige Ergänzung „Brand/Explosion“. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?) Abb. 1.1.3.10/9: Lageabhängige Ergänzung „Technische Hilfe“. (Foto/Grafik?: Dr. Bräutigam?) In einigen Regierungsbezirken wurden die Brandschutzbereitschaften inzwischen durch Einheiten anderer Fachdienste ergänzt. So hat die Abteilung Bezirk Detmold z. B. ihre technischen Logistikaufgaben zentral in einer „blauen Bereitschaft“ des THW zusammengefasst. Auch bei der Abteilung Bezirk Arnsberg existiert mittlerweile eine „blaue Bereitschaft“ des THW. Das Land hat ferner ähnliche Einheiten zur überörtlichen Hilfe beim Massenanfall von Verletzten (Behandlungsplatzbereitschaft 50, Betreuungsplatz 500 und Verletztendekontaminationsplatz 50) definiert und eine Eingliederung in das System der Bezirksabteilungen vorgesehen. Ob dies angesichts der systemimmanenten Vorlaufzeiten von mehreren Stunden bis zum geordneten Abrücken taktisch sinnvoll ist, werden Einsatzerfahrungen in der Zukunft zeigen müssen. Selbst die 2 Stunden Ausrückezeit für die Alarmzüge erweisen sich für viele denkbare Adhoc-Anforderungen als zu lang. Hier konkurriert das System der vorgeplanten großen Einheiten mit der Anforderung mehrerer kleinerer Einheiten (Züge oder gar Einzelfahrzeuge), die aus dem Nahbereich sehr viel schneller verfügbar sind, aber vor Ort die Führungsarbeit deutlich erschweren. Es sei noch einmal an das bereits genannte RUMPF-Zitat der „wildverzettelten Schwärme zahlloser Einzelwehren“ erinnert. Welches Variante bzw. welche Kombination die beste ist, muss letztlich die konkrete Einzellage zeigen. Bei Drucklegung dieses Buches lagen in NRW noch keine ausreichenden Einsatzerfahrungen mit den Abteilungen und Bereitschaften vor, die eine echte Bewertung erlauben. 1.1.3.11 Rheinland-Pfalz LBKG § 19 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, Abs. 3 führt aus, dass Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes insbesondere für folgende Bereiche zu bilden sind: 1. Führung 2. Brandschutz 3. Technische Hilfe 4. Instandsetzung 5. Gefahrstoffe 6. Betreuung 7. Versorgung 8. Sanitätsdienst Darüber hinaus gibt es einige Sondereinheiten für Spezialaufgaben (z.B. Höhenrettung, Tauchen), die aber mit «Feuerwehrbereitschaften» o.ä. nichts zu tun haben, aber ggf. natürlich für Spezialaufgaben eingesetzt werden können. 1.1.3.12 Saarland Früher gab es Planungen für Feuerwehrbereitschaften, teilweise scheinen auch noch regional welche zu existieren. Aktuelle Fassungen bzw. Umsetzungen sind den Autoren nicht bekannt. 1.1.3.13 Sachsen Gemäß Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsische Katastrophenschutzverordnung – SächsKatSVO) vom 19. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 324) werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten folgende Katastrophenschutzeinheiten aufgestellt: 1. Katastrophenschutzeinheiten Brandschutz a) 3 Katastrophenschutz-Führungsunterstützungszüge (KatS-FüUZ), b) 7 Katastrophenschutz-Löschzüge Retten (KatS-LZR), c) 26 Katastrophenschutz-Löschzüge Retten-Beleuchten (KatS-LZR-Bl), d) 26 Katastrophenschutz-Löschzüge Wasserversorgung (KatS-LZW), e) 2 Katastrophenschutz-Löschzüge Waldbrand (KatS-LZWb), 2. Katastrophenschutzeinheiten Sanitätswesen/Betreuung a) 26 Katastrophenschutz-Sanitäts-/Betreuungszüge 1 (KatS-SanBtZ 1), b) 26 Katastrophenschutz-Sanitäts-/Betreuungszüge 2 (KatS-SanBtZ 2), 3. 4 Katastrophenschutz-Wasserrettungsgruppen (KatS-WRGr), 4. Katastrophenschutzeinheiten Gefahrgut a) 19 Katastrophenschutz-ABC-Erkundungsgruppen (KatS-ABCErkGr), b) 19 Katastrophenschutz-ABC-Bekämpfungszüge (KatS-ABCBekZ), 5. 2 Katastrophenschutz-Bergrettungsgruppen (KatS-BergRGr), 6. 2 Katastrophenschutz-Rettungshundestaffeln (KatS-RettHundSt). Für jede dieser Einheiten existiert eine eigene Mustergliederung. Beispielhaft seien hier die LZ Wasserversorgung und Waldbrand genannt. Abb. 1.1.3.13/1: Gliederung des sächsischen KatS-LZW gemäß SächsKatSVO. (Grafik: Cimolino) Interessant ist das Unterstellen des SW 2000-Tr mit seinem „selbständigen“ Truppführer unter den Gruppenführer des LF, der damit eine verstärkte Gruppe führt. Abb. 1.1.3.13/2: Gliederung des sächsischen KatS-LZWb gemäß SächsKatSVO. (Grafik: Cimolino) Unerklärlich ist das Festhalten an reinen TLF-Einheiten zur Waldbrandbekämpfung. Dies ist erfahrungsgemäß alleine nicht ausreichend. Die TLF müssen im Einsatz durch „Fußtruppen“ unterstützt werden (vgl. SÜDMERSEN, 2008). Problematisch erscheint auf Basis der vorliegenden Einsatzerfahrungen flächiger Ereignisse der KdoW für den Zugtrupp. Für längere Strecken ist das mit 4 FA Besatzung in Schutzkleidung problematisch und als echtes Führungsfahrzeug für ggf. einen Abschnitt zu klein. Außerdem fehlt jede Ebene oberhalb des Zuges. 1.1.3.14 Sachsen-Anhalt (ST) In SA sind Einheiten für besondere Einsätze – Feuerwehr-Bereitschaften (FwB) im RdErl. des MI vom 10.7.1996 – 25.2-13210 geregelt. Danach besteht eine Feuerwehr-Bereitschaft mindestens aus den taktischen Einheiten: - Brandschutz und technische Hilfeleistung (alternativ können die beiden LF des Zuges durch 3 TSF/TSF-W ersetzt werden!) -- Brandschutz und Wasserversorgung - Ergänzungsteil (Sondertechnik und Logistik zur Hilfeleistung, Sicherstellung und für den sog. Chemischen Dienst) Abb. 1.1.3.14/1: Zur Führung gehören nach o.a. Erlass neben dem Führer und den Führungsgehilfen auch ein Fernmeldetrupp mit Funktruppkraftwagen und Anhänger. (Ein wesentlicher Unterschied zu vielen anderen entsprechenden Regelungen und für den echten taktischen Einsatz sehr hilfreich.) (Foto: Weich, Ribnitz-Damgarten) [Einsatzfahrzeuge-Typen, Abb. 2.2.3.4/25, S. 73] Abb. 1.1.3.14/2: Gliederung der FwB aus SA gemäß RdErl. (Grafik: Cimolino) Problematisch erscheint die unterschiedliche Aufteilung. Die Varianten (inkl. TSF und TSF-W!) im 1. Zug lassen den taktischen Einsatzwert schwer einschätzbar werden. Der 2. Zug (Brandschutz und Wasserversorgung) besteht nur aus einer verstärkten Gruppe und hat kein Führungsfahrzeug. 1.1.3.15 Schleswig-Holstein Im § 11 des Gesetzes über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG -) i.d.F.d.B. vom 10. Dezember 2000, GVOBl. 2000, S. 664, ist geregelt: „(2) Das Innenministerium bestimmt nach Anhörung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 die Stärke, die Gliederung und die Mindestausstattung des Katastrophenschutzdienstes und gegebenenfalls weitere Einzelheiten und regelt die Ausbildung der Einsatzkräfte.“ Gemäß Erlass „Gliederung und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, der Pflichtfeuerwehren und der Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Gliederung und Ausbildung)“, Gl.-Nr.: 2135.14, Amtsbl. Schl.-H. 1998 S. 127, des Innenministeriums vom 18. Februar 1998 - IV 350 b - 166.035.0 können "Bereitschaften" gebildet werden, die aus drei Zügen nach FwDV 5 und einem Führungstrupp (1/1/2) bestehen. In Ausnahmefällen können "Bereitschaften" um maximal zwei Züge ergänzt werden. Die Kreise haben in den letzten Jahren i.d.R. entsprechende Feuerwehrbereitschaften aufgestellt und bilden diese offensichtlich auch fort. Es fehlte aber bis Anfang 2009 eine übergeordnete taktische Gliederung. Es gibt allerdings seit 2007 Überlegungen bzw. Forderungen aus den Feuerwehren, konkretere Vorgaben/Empfehlungen zu erhalten. Diskutiert wurden in einer Anhörung folgende Varianten: - Allgemeine Feuerwehrbereitschaft (Brandbekämpfung, Hochwasser, Sonderaufgaben) - Wasserförderbereitschaft - Technische Feuerwehrbereitschaft (Technische Hilfeleistung größeren Umfangs) - ABC-Bereitschaft (inkl. ELW 2 und Meßleitkraftwagen) Jede Feuerwehrbereitschaft bestünde danach aus einer Führungseinheit (1/1/2/4) und 3 Zügen sowie einer Logistikkomponente. Bei Bedarf soll diese um eine Wassertransportkomponente ergänzt werden. Jeder Zug soll aus einem Zugtrupp (mit ELW 1) und zwei Gruppen bestehen und kann um eine Gruppe verstärkt werden. Auszugsweise daraus die taktischen Anforderungen: Taktische Anforderungen allgemeine FwB: - 2.000 l Wasser - 2.000 m B-Druckschlauch - 2.000 l/min Wasserförderkapazität - 20 PA-Geräte (= Träger) Taktische Anforderungen Wasserförderbereitschaft: - 2.500 m B-Druckschlauch (davon 500 m manuell zu verlegen) - 1.000 l/min Wasserförderkapazität - Ausgleichsbehälter 5.000 l. Taktische Wassertransportkomponente: - 10.000 l Wasser - 2 Schaumwasserwerfer mit jeweils mind. 2.000 l/min. Problematisch erscheint, dass die in den Diskussionen genannten Fahrzeugzusammenstellungen die gestellten taktischen Anforderungen nur schwer erfüllen können. Wieso werden unterschiedliche Pumpenleistungen von der allgemeinen Feuerwehrbereitschaft und der Wasserförderbereitschaft vorgegeben und warum ist die geringere Leistung gerade bei der Wasserförderbereitschaft? Wieso hat nur die ABC-Bereitschaft einen ELW 2? 1.1.3.16 Thüringen Den Autoren ist nichts bekannt. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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