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Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
RubrikÜbung zurück
Thema'Heiße' Übung9 Beiträge
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz540176
Datum01.02.2009 21:45      MSG-Nr: [ 540176 ]5841 x gelesen

Halo,
generell gibt es "natürlich" gesetzliche Bestimmungen die zu überprüfen wären, wie z.B. das BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
Also sollte mit Bedacht das Brandgut gewählt werden. Insbesondere Rauchentwicklung in der Nähe von Autobahnen, Bahnlinien, Flughäfen, Schulen, Altenheimen oder weiteren dicht besiedelten Gebieten ist sicherlich als problematisch zu bewerten wenn der Rauch von alten Autoreifen stammt...

Dann sind sicherlich Anforderungen an den Gewässerschutz zu beachten, da Löschwasser oder Löschmittel eingeleitet werden, z.B. Trinkwasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Brunnen, Wasserzuläufe . Insbesondere problematisch sind Übungen mit Schaum, besonders wenn einfach mal Altbestände verbraten werden sollen vergleiche: PFOS. Auch nicht zu verachten: Pulver ist Sondermüll!

Die 10 Regeln der AGBF für heisses üben geben auch schon mal ein paar Hinweise.

Von Übungsfeuer in geschlossen Gebäuden rate ich ganz ab, da es kaum möglich ist hier kontrollierte Bedingungen zu schaffen. Stichworte: Notfall, Entrauchung, Feuer aus... Hierfür sind Übungsanlagen besser geeignet und auch hinsichtlich der Sicherheit geprüft.

Dann noch Hinweise: Verbot von Brandbeschleunigern jeglicher Art
vrgl. FUK-Nord
Hier noch ein Artikel auf atemschutzufälle.de
zum gleichen Thema

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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