Rubrik | THW |
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Thema | THW weitet Kooperationsverträge aus | 57 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 540285 |
Datum | 02.02.2009 13:48 MSG-Nr: [ 540285 ] | 15698 x gelesen |
Infos: | 01.02.09 Kooperationsvertrag mit der Bundespolizei 12.12.08 Kooperation Bundeswehr und THW (mit Kooperationsprotokoll) 11.12.08 Informationen auf FWnetz.de
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1. Brandamtmann
2. Bachelor (Hochschulabschluss)
3. Bachelorarbeit
Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
Geschrieben von Sven HildebrandtAnsonsten gelten die allgemein bekannten Regeln mit BUND-Ausstattung, die gehört nicht dem Ortsverband sondern der BA THW und kann morgen ganz wo anders sein.
Wobei sich die allgemein bekannten Regeln nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzgesetzänderungsgesetz – ZSGÄndG) ja doch etwas moderater lesen und das THW zu einem planbaren Faktor machen, wenn man es denn will.
ZSGÄndG Der bisherige § 12 wird § 13 und wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die vom Bund den Ländern für den Zivilschutz zur Verfügung gestellte ergänzende Ausstattung steht den Ländern auch für die Vorbereitung auf und die Bewältigung von Naturkatastrophen und Unglücksfällen zur Verfügung.
Die Länder können die Ausstattung des Bundes in ihre Katastrophenschutzvorsorge einplanen.“
Ausführend heisst es dann weiter:
ZSGÄndG Zu 4 (Einfügung neuer § 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe):
Die für den Bundesbedarf zentralen Vorhaltungen und Einrichtungen für den Zivilschutz werden den Ländern auch in Friedenszeiten für ihre Aufgaben im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes zur Verfügung gestellt.
Bei den Einrichtungen des Bundes handelt es sich gegenwärtig um das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW).
Gruss
Jürgen Wenzel
3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de
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