Rubrik | THW |
zurück
|
Thema | THW weitet Kooperationsverträge aus | 57 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 540289 |
Datum | 02.02.2009 14:17 MSG-Nr: [ 540289 ] | 15675 x gelesen |
Infos: | 01.02.09 Kooperationsvertrag mit der Bundespolizei 12.12.08 Kooperation Bundeswehr und THW (mit Kooperationsprotokoll) 11.12.08 Informationen auf FWnetz.de
|
Feuerwehr
Grundgesetz
Grundgesetz
Geschrieben von Christof StroblNatürlich könnte (sollte) FW in D "einheitlicher" sein, aber wenn primär die Länder dafür verantwortlich sind wir es immer Unterschiede geben.
Verschiedene Ansätze sind denkbar:
A) Man mache die Feuerwehr zur Kreisaufgabe. Endet wie jetzt, da dann jeder Kreis macht was er will.
B) Man macht die Feuerwehren zu einer Landesaufgabe. Endet wie jetzt, da dann immer noch jedes Bundesland macht was es will. Wäre aber weitaus übersichtlicher.
C) Man macht die Feuerwehren zu einer Bundesaufgabe. Dann hätte man es endlich einheitlich, würde aber letztendlich auch dem Sinn des GG widersprechen (und bereits für die Einführung eine GG-Änderung benötigen).
Zukunftsfähig wäre meines Erachtens eine umfassendere Regelungskompetenz der Länder (einschl. dazugehöriger Kontrollfunktion) und die Benennung der Kreise als Durchführungsebene. Dies jedoch unter Beibehaltung der Städte und Gemeinden als Hauptfinanzier. Leider auch nur Wunschdenken...
Aber wo wir dann schon bei sinnvollen Systemänderungen wären:
Ergänze Art. 74 I GG um
"34. den Katastrophenschutz"
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|