Rubrik | Einsatz |
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Thema | Krankgeschrieben im Einsatz | 69 Beiträge |
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 540886 |
Datum | 04.02.2009 22:16 MSG-Nr: [ 540886 ] | 22927 x gelesen |
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Geschrieben von Christi@n PannierWieso sollte sie das anders sehen?
Na ja, nehmen wir mal an der AN wird wegen z.B. einer Verletzung an der Hand krankgeschrieben (2 Wochen). Der AN meint nun nach 7 Tagen, jetzt ist aber gut und geht wieder arbeiten weil er sich ja so super fühlt. Nun passiert aber folgendes: Der AN (Schlosser von Beruf) verletzt sich am Arm und muss noch mal von einem Arzt behandelt werden. Dies wäre ja ein Arbeitsunfall der von der BG bezahlt werden muss. Soweit so gut, der Arzt stellt aber die Vorschädigung an der Hand fest und dokumentiert dies auch entsprechend. Jetzt stellt sich raus das der Arbeitnehmer wegen dieser Vorschädigung eigentlich ja noch nicht wieder hätte arbeiten dürfen weil dies der behandelte Arzt so festgelegt hat. Ich bin mal gespannt ob die BG dann die Kosten für diese Behandlung bezahlt und denke einmal dass die Krankenkasse da auch ihre Probleme mit haben wird.
Gruß
Dirk
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