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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Krankgeschrieben im Einsatz | 69 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 540890 | ||
Datum | 04.02.2009 22:27 MSG-Nr: [ 540890 ] | 22915 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Dirk Brokatzky Jetzt stellt sich raus das der Arbeitnehmer wegen dieser Vorschädigung eigentlich ja noch nicht wieder hätte arbeiten dürfen weil dies der behandelte Arzt so festgelegt hat. Seit wann ist denn eine AU-Bescheinigung ein Arbeitsverbot? Warum steht auf der AU-Bescheinigung "Vorraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich"? Warum steht in der Anlage zu den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien) unter Nr. 1 "Bei Arbeitsunfähigkeit kann eine Rückkehr an den Arbeitsplatz auch bei weiterhin notwendiger Behandlung sowohl betrieblich möglich als auch aus therapeutischen Gründen angezeigt sein."? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | ||||
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