Rubrik | Einsatz |
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Thema | Krankgeschrieben im Einsatz | 69 Beiträge |
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 540898 |
Datum | 04.02.2009 22:45 MSG-Nr: [ 540898 ] | 22965 x gelesen |
Einsatzleitwagen
Geschrieben von Georg Dümmlertatlos zusehen?
Könnte schlauer sein, je nach Chef... Ein kleiner Besinnungsaufsatz dazu, ist schon älter...
In Frage kommt hier eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtsnahmepflicht. Diese Pflicht gebietet dem Arbeitnehmer, sich so zu verhalten, dass er bald gesundet und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.
"Ein pflichtwidriges Verhalten eines Arbeitnehmers kann vorliegen, wenn er bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit den Heilungserfolg durch gesundheitswidriges Verhalten gefährdet. Dies ist nicht nur der Fall, wenn er nebenher bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet, sondern kann auch gegeben sein, wenn er Freizeitaktivitäten nachgeht, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind." (Auszug aus BAG-Urteil vom 2.3.2006 - 2 AZR 53/05).
--> Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Kündigung. Ob diese dann rechtens ist, wird ein Arbeitsgericht klären müssen, denn die Gesetzgebung gibt keine Beispiele für die Gründe, sowas ist in Deutschland Richterrecht.
Es gibt dazu interessante Präzedenz, leider nicht im Bereich Feuerwehrwesen. Aber: Der Richter wird geneigt sein, eine tatsächliche oder offensichtliche Beeinträchtigung des Heilungserfolges höher zu bewerten als die Wahrscheinlichkeit.
Beispiele:
AU-Kamerad mit Fieber hält Strahlrohr im Einsatz --> Kündigung ziemlich sicher statthaft (Offensichtlichkeit)
AU-Kamerad mit Fieber kocht Kaffee im Feuwehreinsatz und bricht sich beim Aufrutschen auf dem Kaffeesatz das Bein --> Kündigung vermutlich statthaft (tatsächliche Beeinträchtigung des Heilungserfolges)
AU-Kamerad mit 2-Tages Magenverstimmung wird im Einsatz im ELW gesehen und geht am nächsten Tag wieder Arbeiten --> Kündigung eher nicht statthaft
Wie immer, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, die Frage ist, ob man es drauf ankommen lassen will. Ausschlaggebend ist aber immer, ob der Arbeitgeber auch die Kündigung ausprechen will: Habt ihr ein gutes Verhältnis zum Chef und seit ein wichtiger Mann, kann man es vielleicht riskieren, aber in Zeiten von wirtschaftlichem Abschwung und unsicheren Jobs ist es eine kostengünstige Steilvorlage für einen unfreundlichen Arbeitgeber.
Ich kenn' die Hälfte von euch nicht' halb so gut wie Ichs gern' möchte und ich mag weniger als die Hälfte euch auch nur halb so gern wie Ihr's verdient. (Bilbo Beutlin)
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Ingo7 H.7, Vockenhausen |
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