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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Krankgeschrieben im Einsatz | 69 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 540902 | ||
Datum | 04.02.2009 22:50 MSG-Nr: [ 540902 ] | 22821 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Seit wann ist denn eine AU-Bescheinigung ein Arbeitsverbot? Warum steht auf der AU-Bescheinigung "Vorraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich"? Alles richtig, aber ich würde trotzdem nicht ohne Rücksprache und OK meines behandelten Arztes einfach so wieder arbeiten gehen. Geschrieben von Christi@n Pannier Bei Arbeitsunfähigkeit kann eine Rückkehr an den Arbeitsplatz auch bei weiterhin notwendiger Behandlung sowohl betrieblich möglich als auch aus therapeutischen Gründen angezeigt sein."? Ja und hier steht ausdrücklich KANN und dies wird dann ggf. immer ein Arzt feststellen und dann auch bescheinigen. Gerade heutzutage wo sich jeder um etwaige Kosten/Verantwortung drücken will, wäre ich da sehr vorsichtig dies auf meine Kappe zu nehmen. Als Versicherungsnehmer und evtl. Anspruchnehmer von Leistungen kann man nicht vorsichtig genug sein. Gruß Dirk | ||||
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