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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Krankgeschrieben im Einsatz | 69 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 540928 | ||
Datum | 05.02.2009 07:09 MSG-Nr: [ 540928 ] | 22699 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier unter Nr. 1 "Bei Arbeitsunfähigkeit kann eine Rückkehr an den Arbeitsplatz auch bei weiterhin notwendiger Behandlung sowohl betrieblich möglich als auch aus therapeutischen Gründen angezeigt sein."? Hallo, jetzt vergleichen wir aber Äpfel mit Birnen. Wenn das so ist, dann hat das ein Arzt angeordnet. Der Arzt kann ja auch bestimmte Arbeiten ausschließen und die Arbeitsfähigkeit auf leichtere Arbeiten beschränken und sagen: " Kommen Sie nach Feierabend in meine Parxis zwecks weitgerer Behandlungen" oder der Patient geht zu einem Physiotherapeuten etc. Aber alles nach Weisung des Arztes. Gruß Klaus | ||||
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