Rubrik | Einsatz |
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Thema | Krankgeschrieben im Einsatz | 69 Beiträge |
Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 541058 |
Datum | 05.02.2009 14:32 MSG-Nr: [ 541058 ] | 22564 x gelesen |
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Dein Denkansatz ist leider falsch: Wenn ich jemanden wegen einer BG-lichen Handverletzung krank (arbeitsunfähig) schreibe, dann hat dieser Patient nicht zu arbeiten. Es sei denn, ein anderer Arzt schreibt ihn vorher gesund. Würde sich der Patient z.B. nun doch wegen "verbotener" gewerbemäßiger Arbeit die Gesundheit (Hand) ruinieren, dann wäre die BG aus dem Schneider. Die AOK ist derzeit mindestens genau so streng und verschickt an die Behandler teilweise Fragebögen, die sicher nicht allen Datenschutzrichtlinien entsprechen. Dann bleibt der Erkrankte auf seinem Leid sitzen. Da die meisten Kranken keine Ärzte sind, können sie ihre eigenen Risiken nicht immer richtig einstufen. Und natürlich geht es 999mal gut, der 1000. stirbt an der Myokarditis.
Andererseits: Jemand, der in einer Großküche arbeitet, kann z.B. längere Zeit arbeitsunfähig sein, weil er/sie Träger von Salmonellen ist (Dauerausscheider). Hier kann bei völliger körperlicher Fitheit durchaus arbeitsunfähigkeit bestehen. Dann wäre eine Einsatztätigkeit theoretisch möglich - trotz Arbeitsverbotes. Habe ich selbst schon bei anderen "Ekelkeimen" bestimmten Küchenhilfen ausgesprochen und per gelben Schein bestätigt. Haben sich aber, glaube ich, gleich wieder gesund schreiben lassen. Nur ich war rechtlich als Arzt aus dem Schneider.
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