Dann könnte es genau so sein, wie Stephan schreibt. Die Forderung des Brandschutzbeauftragten kann also bspw. daher rühren, dass
- in der Baugenehmigung (der Stellungnahme der Brandschutzdienststelle, dem Bransschutzkonzept, den Vorbesprechungen im Genehmigungsverfahren, ...) genau diese Forderung für das konkrete Objekt aufgestellt wurde, mit der Auflage, diese Forderung in das von Dir genannte interne Dokument zu übernehmen, weil es für die Einsatztaktik in diesem Objekt wichtig ist durch Türen in bestimmte Bereiche hinein zu schauen,
- der Brandschutzbeauftragte sich im Zulassungsverfahren auskennt und weiß, dass bei Beklebung von Scheiben die Zulassung erlischt, in dieses generelle Verbot aber etwas "Einsatztaktik" hineininterpretiert hat,
- es eine Million andere Gründe dafür geben kann ...
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