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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Raucherlaubnis im Fw-Haus Köthen - Arensdorf | 23 Beiträge | ||
Autor | Domi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen | 541394 | ||
Datum | 06.02.2009 20:16 MSG-Nr: [ 541394 ] | 7433 x gelesen | ||
Also soweit ich in Erinnerung habe ist ein Feuerwehrgerätehaus kein öffentliches Gebäude, sondern ein von öffentlicher Hand (Gemeinde) gebautes und betriebenes Gebäude. Zumindest gilt der gesetzliche Nichtraucherschutz offiziell nicht. Ausnahme, wird das Gerätehaus als Veranstaltungsort genutzt ist für diesen Zeitraum auch das Gesetz in Kraft. Bei uns darf nur vorm Gerätehaus geraucht werden und im Winter im "Bereitschaftsraum", in der Fahrzeughalle und im Schulungsraum ist Rauchen tabu. Gruß Dominic Mitglied in der FFw Nohra und FFw Bad Berka | ||||
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