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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Aufstellfläche für die 3 teilige Schiebeleiter NRW | 51 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 541492 | ||
Datum | 07.02.2009 15:15 MSG-Nr: [ 541492 ] | 31930 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank Büscher Ich hoffe das es jetzt etwas verständlicher wird. Der Sinn Deiner Frage erschließt sich mir leider immer noch nicht. Also bei Feuerwehrs sollte es egal sein wie groß das Grundstück ist, für uns ist Maßgeblich, haben wir genug Platz um die Leiter (egal ob Schiebleiter, Steckleiter oder andere) vornehmen zu können, z. B. Lichthof 3x3 meter, da wird das wohl nichts mit der 3 tlg.-Schiebleiter. Vorschriften über Leitern im Verhältnis zu Grundstücksgrößen sind mir nicht bekannt (zumindest in NRW, lasse mich aber gern belehren). Wenn ich im FW-Einsatz halt zum Aufrichten aufs Nachbargrundstück muß (bzw. dieses Mitbenutzen muß), dann ist das eben so und ich darf's auch. Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | ||||
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