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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Raucherlaubnis im Fw-Haus Köthen - Arensdorf | 23 Beiträge | ||
Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 541505 | ||
Datum | 07.02.2009 16:01 MSG-Nr: [ 541505 ] | 6727 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Für mich sind damit klar Einrichtungen in Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt gemeint. Wären alle Bauten der öffentlichen Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt gemeint müsste die Formulierung "Bauten der öffentlichen Verwaltung im Lande Sachsen-Anhalt" lauten. Was würdest du (rechtstheoretisch) aber sagen, wenn im ursprünglichen Gesetzentwurf zu diesem Gesetz noch gestanden hätte: ".....gilt für.....die Gebäude der Landesverwaltung...." ? Wäre dann bei einer Gesetzesauslegung nach der Entstehung nicht in diesem (weiteren) Sinne zu interpretieren, da man ja grade die sehr speziell und eng gefasste Beschränkung anders/weiter formuliert hat?? Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif "Kleine Taten die man ausführt sind beser als große, über die man nur redet!" | ||||
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