Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Aufstellfläche für die 3 teilige Schiebeleiter NRW | 51 Beiträge |
Autor | Fran8k B8., Köln / NRW | 541565 |
Datum | 07.02.2009 19:25 MSG-Nr: [ 541565 ] | 31343 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Markus BoschDer Sinn Deiner Frage erschließt sich mir leider immer noch nicht
Ich hatte gehofft, das es eine Vorschrift gibt, welche regelt wieviel Platz vorhanden sein muß, um eine Schiebleiter in Position zu bringen.
Das ist auch der Grund, warum ich die Rubrik "Feuerwehrtechnik" gewählt habe.
Es geht um einen zweiten Rettungsweg für eine 30 qm Wohnung in einem über 100 Jahre alten Haus.
Die Fensterbankoberkante liegt bei ca. 8,40 m, also zu hoch für die Steckleiter.
Eine Anleiterprobe, die mit Praktikanten oder Azubis mit der Schiebleiter durchgeführt wurde, war in Folge von Unkenntnis etwas "chaotisch", brachte die Leiter aber in die gewünschte Position.
Da schien die Angelegenheit für mich schon erledigt zu sein, bis mir dann gesagt wurde das das Grundstück nicht groß genug sei um die Schiebleiter aufzustellen, und begründete das mit Vorschriften, welche ich aber nirgendwo finden kann.
Auch ein Besuch bei unserer Feuerwache brachte uns nicht weiter.
Dort wurde uns, wie hier auch, gesagt das es kein Problem sei die Schiebleiter auf kleinem Raum
aufzustellen.
Ich würde mich über weitere Antworten sehr freuen.
Schöne Grüße aus Köln,
Frank Büscher.
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