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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Aufstellfläche für die 3 teilige Schiebeleiter NRW | 51 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 541576 | ||
Datum | 07.02.2009 20:02 MSG-Nr: [ 541576 ] | 31142 x gelesen | ||
[Drehen der Schiebleiter] 1. Die Schiebleiter wird nach FwDV 10 in Stellung gebracht. Das Drehen der (ausgezogenen!) Scheibleiter ist nicht vorgesehen! Der notwendige Platz ergibt sich aus der Länge der Schiebleiter. 2. Die Schiebleiter ist in NRW nicht geeignet, um den 2. Rettungsweg sicherzustellen. Dazu gibt es einen Erlass des Städtebauministeriums vom 29.08.2000 (II A 5 - 100/17.3). Ob der Erlass erneuert wurde, müsste vielleicht jemand sagen, der sich besser damit auskennt. | ||||
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