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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Aufstellfläche für die 3 teilige Schiebeleiter NRW | 51 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 541578 | ||
Datum | 07.02.2009 20:09 MSG-Nr: [ 541578 ] | 31448 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Heck 2. Die Schiebleiter ist in NRW nicht geeignet, um den 2. Rettungsweg sicherzustellen. Dazu gibt es einen Erlass des Städtebauministeriums vom 29.08.2000 (II A 5 - 100/17.3). Ob der Erlass erneuert wurde, müsste vielleicht jemand sagen, der sich besser damit auskennt. Richtigerweise muss es heißen: Die Schiebleiter ist für nach 2000 errichtete Bauwerke.... Es gibt nämlich etliche Bestandsbauten, die so genehmigt sind. Deshalb kann die Leiter auch nicht verschwinden. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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